Tel.: +49-(0)89.55.06.25.54
Mail: info@ra-hds.de
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Rechtsanwaltskanzlei
Hans D. Schwarz

Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Grünwald (Kreis München) kann ich Sie bei rechtlichen Angelegenheiten beraten und vor Gericht vertreten. Mein Angebot umfasst dabei sowohl die Rechtsberatung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung auf allen Gebieten des Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Nach 40-jähriger Tätigkeit als Richter in der ordentlichen Justiz und am Bundespatentgericht kann ich dabei auf meine Erfahrungen der mir bestens vertrauten richterlichen Herangehens- und Denkweise zurückgreifen. Diese Kenntnisse ermöglichen es mir, Ihre Interessen vor Gericht gut vertreten zu können. Aber auch schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann ich Sie beraten, um eine möglichst befriedigende Lösung einen Konflikts bereits vor der gerichtlichen Auseinandersetzung zu erreichen; auch hierbei sind meine Kenntnisse aus meiner früheren richterlichen Tätigkeit hilfreich, insbesondere bei der Prognose der gerichtlichen Entscheidung sowie für eine einvernehmliche Regelung des Rechtsstreits, wofür ich auf umfangreiche richterliche Erfahrungen bei gerichtlichen Vergleichen zurückgreifen kann.
Interessenschwerpunkte meiner Tätigkeit
Ich kann Sie gerne in allen Rechtsangelegenheiten des Zivil-, Wirtschafts- und Strafrechts vertreten. Aufgrund meiner langjährigen richterlichen Erfahrungen bin ich aber bevorzugt in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Beruflicher Werdegang
Tätigkeit als Prüfer und Ausbilder
Während meiner Richtertätigkeit war ich Prüfer für das Erste und Zweite juristische Staatsexamen beim Justizprüfungsamt Rheinland-Pfalz und Mitglied im Prüfungsausschuss für die Prüfung von Patentanwaltsbewerberinnen und Patentanwaltsbewerbern beim Deutschen Patent- und Markenamt. Zudem war ich langjährig als Ausbildungsleiter von Rechtsreferendarinnen und -referendaren sowie von Patentanwaltsbewerberinnen und -erwerber tätig. Zusammen mit einer Kollegin bin ich auch weiterhin Kursleiter bei einem großen Industrieverband zur Vorbereitung der Prüfung von Patentanwaltsbewerberinnen und -bewerber für ihre Zulassung zur Patentanwaltschaft.
Veröffentlichungen
Seit 2015 bin ich Kommentator im patentrechtlichen Standardkommentar Benkard, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Patentkostengesetz (Hrsg. Dr. Klaus Bacher, Voresitzender Richter am Bundesgerichtshof).
Sprachkenntnisse
Deutsch (Muttersprache), Englisch, Französisch, Spanisch (Grundkenntnisse).
Wenn Sie mich kontaktieren möchten, können Sie mich anrufen, mir eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular auf dieser Webseite verwenden. Sämtliche Kontaktmöglichkeiten finden Sie über die Navigation unter "Kontakt".
Ob ich das Mandat annehme, werde ich Ihnen so schnell wie möglich mitteilen. Sollte ich das Mandat annehmen, lege ich Wert auf ein ausführliches Mandantengespräch, in dem möglichst alle Aspekte Ihres Rechtsfalls erörtert werden sollten. Dieses Gespräch können wir sowohl telefonisch als auch per Videokonferenz als auch persönlich in meiner Kanzlei, bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Büro oder an Ihrem Arbeitsplatz führen. Es sollte dabei aber immer sichergestellt sein, dass das Gespräch in geschützter und vertraulicher Umgebung erfolgen kann.
Alle Angaben, die Sie mir gegenüber machen, werden auch dann, wenn kein Mandat zustandekommt, vertraulich behandelt.
Als zugelassener Rechtsanwalt bin ich kraft Gesetzes (§ 43a Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung) und standesrechtlich (§ 2 der Berufsordnung für Rechtssnwälte) zu Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Solange Sie mich hiervon nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform entbinden, werde ich alle Informatuonen über Sie und Ihre Angelegenheiten nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt grundsätzlich auch im Verhältnis zu staatlichen Stellen.
Sofern Sie dies wünschen, werden zwischen uns Unterlagen nur über sichere Übertragungswege ausgetauscht werden. Von meiner Seite kommt hierfür neben einer Mailverschlüsselung insbesondere die Inanspruchnahme eines von mir hierzu eingerichteten besonders sicheren europäischen Cloudspeichers in Betracht (mit Servern nur in Europa).
In der Regel rechne ich - insbesondere wenn Sie rechtsschutzversichert sind - nach den gesetzlichen Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, also in Höhe der abhängig vom Gegenstandswert bzw. gerichtlich festgesetzten Streitwert gesetzlich vorschriebenen Gebühren.
Möglich ist auch eine Honorarvereinbarung (§ 3a RVG), üblicherweise in Form eines Stundenhonorars. Dies ist für Sie insbesondere in den Fällen nach § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Verbindung mit § 4 RVG von Vorteil, weil die Honorarvergütung niedriger als die gesetzliche Vergütung ausfallen darf, während die gesetzliche Vergütung in gerichtlichen Verfahren stets die Mindestvergütung darstellt.
In allen Fallen erhöht sich die Vergütung jeweils noch um die Kosten für die Auslagen sowie die Umsatzsteuer.
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