TEL. +49-(0)89.55.06.25.54
Tätigkeitsgebiete
Ich bin überwiegend im Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätíg.
Zivilrecht
Auf dem Gebiet des Zivilrechts bin ich bei der Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, die zwischen Privatpersonen sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben können. Vertragliche Ansprüche sind z. B. solche aus Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag (wie Arzt- oder Beratungsvertrag), Werkvertrag (wie Kfz-Reparatur- oder Bauvertrag) oder Versicherungsvertrag. Gesetzliche Ansprüche können sich etwa aus Schadensereignissen, z. B. aufgrund von Verkehrsunfällen, oder aus dem Verhältnis zwischen Grundstückseigentümern ergeben.
Wirtschafts-
recht
Im Bereich des Wirtschaftsrechts betrifft meine Tätigkeit die Beratung und Vertretung bei allen Fragen des Miet-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsrechts, des Gesellschaftsrechts (beispielsweise aus den Statuten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, eines eingetragenen Vereins, einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Genossenschaf), des Urheberrechts sowie der gewerblichen Schutzrechte (wie Patent, Gebrauchsmuster oder Marke).
Arbeitsrecht
Hier bin ich vorrangig im Bereich des individuellen Arbeitsrechts tätig, also bei der Vertretung in Abmahnungs- und Kündigungs-(schutz-) verfahren sowie bei der Geltendmachung und Durschsetzung von individuellen Ansprüchen, die sich aus dem einzelnen Arbeitsvertrag, den Tarifvorschriften oder der betrieblichen Übung ergeben können.
Strafrecht
Meine Tätigkeit umfasst hier die klassische Strafverteidigung, also wenn Sie anwaltlichen Beistand wegen eines gegen Sie erhobenen Vorwurfs einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit benötigen, insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs sowie im Wirtschaftsstrafrecht.
Wurden Sie dagegen Opfer einer Straftat, kann ich Sie als Beistand und als Nebenklägervertreter anwaltlich begleiten und vertreter, und zwar bei Nebenklagebefugnis oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe auch schon im Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft. Bei meiner Bestellung als Beistand oder Nebenklägervertreter entstehen für Sie dann in der Regel so gut wie keine Kosten.