TEL. +49-(0)89.55.06.25.54
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Gegenstand meiner Tätigkeit sind hier die Durchsetzung oder Abwehr von zivil- und wirtschaftsrechtlichen Ansprüchen, die zwischen Privatpersonen auf Vertrag beruhen oder kraft Gesetzes entstehen können.
Hierzu zählen vertragliche Ansprüchen z. B. aus Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag (wie Arzt- oder Beratungsvertrag), Werkvertrag (wie Kfz-Reparatur- oder Bauvertrag) oder Versicherungsvertrag. Gesetzliche Ansprüche können sich etwa aufgrund von Verkehrsunfällen oder zwischen Grundstückseigentümern ergeben. Wirtschaftsrechtliche Ansprüche sind beispielsweise solche aus dem Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft oder aus der Satzung eines eingetragenen Vereins, einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Genossenschaften. Darüber hinaus gehören hierzu auch Ansprüche, die aus gewerblichen Schutzrechten (wie Patent, Gebrauchsmuster oder Marke) resultieren können.
In besonderem Maße befasse ich mich dabei mit Rechtsfragen aus dem Miet-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht,
Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden und damit Verletzter im Sinne des § 373 b der Strafprozessordnung sind, d. h. durch eine Straftat in Ihren Rechtsgütern unmittelbar beeinträchtigt worden sind oder einen Schaden erlitten haben, kann ich Sie als Beistand anwaltlich begleiten, damit Sie Ihre Rechte als Verletzter, Nebenkläger oder Privatkläger wahrnehmen und wahren können. Sofern die Voraussetzungen für eine Nebenklagebefugnis vorliegen, kann ich dabei auch auf Ihren Wunsch vom Gericht sowohl für das Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft als auch für das Gerichtsverfahren bestellt werden (§§ 397 a und 406 h der Strafprozessordnung). Auch wenn die Nebenklagevoraussetzungen nicht vorliegen, kommt eine solche Bestellung in Betracht, sofern Sie zur Beanspruchung von Prozesskostenhilfe berechtigt sind (§ 307 a Abs. 2 der Strafprozessordnung). Bei einer Bestellung entstehen für Sie dann so gut wie keine Kosten.
Wird umgekehrt gegen Sie der Vorwurf einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit erhoben, insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs, kann ich Sie als Strafverteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht vertreten.
Mein besonderer Interessenschwerpunkt im Strafrecht gilt dabei dem Wirtschaftsstrafrecht.
© 2025 Hans D. Schwarz. Alle Rechte vorbehalten.
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