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Nach Beendigung meiner langjährigen richterlichen Tätigkeit wurde ich von der Rechtsanwaltskammer beim Oberlandesgericht München als Rechtsanwalt zugelassen.
Aufgrund meiner richterlichen Tätigkeit ist mir die Denk- und Herangehensweise von Gerichten bei der Entscheidung von Rechtsfällen bestens vertraut. Diese Erfahrungen kann und möchte ich in meine jetzige Tätigkeit als Rechtsanwalt einbringen.
Vor der Zulassung als Rechtsanwalt war ich nach Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn (Abschluss: Erstes juristisches Staatsexamen beim Oberlandesgericht Köln) und Referendariat (Abschluss: Zweites juristisches Staatsexamen beim Oberlandesgericht Koblenz) Richter an mehreren Amts- und Landgerichten, am Oberlandesgericht sowie beim Bundespatentgericht. Während meines Referendariats war ich u. a. bei einer UN-Organisation in Genf. Zudem war ich mehrere Jahre an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet.
Während meiner Richterzeit habe ich mit Ausnahme von Familiensachen Rechtsfälle aus allen Rechtsgebieten in der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit bearbeitet. Dazu gehörten insbesondere:Verkehrsunfallabwicklungen, Versicherungsangelegenheiten, Grundstücks-, Miet- und Wohnungseigentumsverfahren, Strafverfahren (einschließlich Jugendstrafsachen und Fragen der Strafvollstreckung) sowie Patent-, Gebrauchsmuster und Markenverfahren
In der Zeit beim Bundesministerium der Justiz war ich mit Gesetzgebungsaufgaben auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich des Gesellschaftsrechts (insbesondere des Umwandlungs- und Konzernrechts) betraut.
Zudem war und bin ich seit Jahren als Ausbilder und Prüfer von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie von Patentanwaltsbewerberinnen und -bewerbern tätig.
Schließlich halte ich seit Jahren Vorträge zu Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes und bin seit 2015 einer der Kommentatoren im Standardkommentar Benkard, Patentgesetz (derzeit 12. Auflage).
Ich spreche Deutsch (Muttersprache), Englisch (fließend) und Französisch und besitze Grundkenntnisse im Spanischen und Italienischen, die zumindeest zur passiven Verwendung dieser Sprachen ausreichend sind.
© 2025 Hans D. Schwarz. Alle Rechte vorbehalten.
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